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Foto: Spreewald Info

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anbieter bei Spreewald Info

§ 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Spreewald Info Inhaber André Friedrich, Maiberg 1A, 03054 Cottbus (nachfolgend „Spreewald Info“) und den natürlichen oder juristischen Personen, die über das Portal Leistungen inserieren oder zur Buchung bzw. Anfrage anbieten (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Spreewald Info erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Spreewald Info stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(3) Maßgeblich für den Umfang der von Spreewald Info geschuldeten Leistungen sind ergänzend die jeweils vereinbarte Leistungsbeschreibung, Preisliste, Buchungsstrecke oder individuelle Vereinbarung.

§ 2. Rolle von Spreewald Info / Vertragsverhältnis zu Gästen

(1) Spreewald Info betreibt ein Online-Portal zur Präsentation und Vermittlung touristischer Leistungen, insbesondere von Unterkünften, Freizeitangeboten und sonstigen touristischen Dienstleistungen.

(2) Spreewald Info wird gegenüber Gästen ausschließlich als technischer Dienstleister und Vermittler tätig. Spreewald Info ist nicht Reiseveranstalter und wird nicht Vertragspartner der vom Anbieter angebotenen Leistungen.

(3) Verträge über die über das Portal angebotenen Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem jeweiligen Gast zustande.

(4) Der Anbieter ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der angebotenen Leistung gegenüber dem Gast.

§ 3. Leistungen von Spreewald Info

(1) Spreewald Info stellt dem Anbieter die technische Infrastruktur zur Verfügung, um Inserate zu erstellen, Inhalte zu verwalten sowie Buchungsanfragen oder Buchungen zu empfangen und zu bearbeiten.

(2) Soweit vereinbart, kann Spreewald Info weitere Leistungen erbringen, insbesondere im Bereich technischer Betreuung, Datenpflege, Darstellung von Inhalten, Hosting, Werbeschaltungen, Formular- oder Datenbankfunktionen.

(3) Spreewald Info ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen Dritter zu bedienen.

(4) Soweit Buchungen über externe Systeme oder Schnittstellen abgewickelt werden, gelten die jeweiligen Bedingungen des Anbieters. Die Plattform übernimmt keine Haftung für die technische Abwicklung oder die dort hinterlegten Stornobedingungen.

§ 4. Registrierung, Nutzerkonto und Zugangsdaten

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, bei Registrierung und während der gesamten Vertragslaufzeit vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen.

(2) Werden unvollständige, unrichtige oder veraltete Angaben gemacht und trotz Aufforderung nicht unverzüglich berichtigt, ist Spreewald Info berechtigt, das Anbieterkonto vorübergehend zu sperren oder den Anbieter von der Nutzung auszuschließen.

(3) Zugangsdaten, Passwörter und sonstige Sicherheitsmerkmale sind vom Anbieter geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

(4) Der Anbieter hat Spreewald Info unverzüglich zu informieren, sobald Anhaltspunkte dafür bestehen, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben oder ein Missbrauch des Kontos vorliegt.

§ 5. Erstellung und Verwaltung von Inseraten

(1) Der Anbieter darf über die Plattform Inserate für seine Leistungen erstellen und verwalten.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, alle Angaben in seinem Inserat vollständig, wahrheitsgemäß, aktuell und transparent zu halten. Dies gilt insbesondere für:

- Art und Umfang der Leistung,

- Ausstattung und Verfügbarkeit,

- Preise und Preisbestandteile,

- Zusatzkosten und Nebenkosten,

- Stornierungsbedingungen,

- Buchungsbedingungen,

- Einschränkungen, Voraussetzungen und Hausregeln.

(3) Der Anbieter ist für seine Inserate und sämtliche von ihm eingestellten Inhalte allein verantwortlich.

(4) Spreewald Info ist nicht verpflichtet, die vom Anbieter eingestellten Inhalte vor Veröffentlichung rechtlich oder inhaltlich zu prüfen.

§ 6. Mitwirkungspflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter unterstützt Spreewald Info bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen in zumutbarem Umfang.

(2) Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, Bildmaterial, Preisen, Verfügbarkeiten, Leistungsbeschreibungen, technischen Angaben und sonstigen Daten, soweit diese für die Inseratsdarstellung, Buchungsabwicklung oder sonstigen Leistungen von Spreewald Info erforderlich sind.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, Änderungen seiner Leistungen, Verfügbarkeiten, Preise, Kontaktdaten oder rechtlich relevanter Umstände unverzüglich zu aktualisieren oder Spreewald Info mitzuteilen.

(4) Kommt der Anbieter seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, kann Spreewald Info hierdurch verursachte Verzögerungen, Mehraufwände oder Leistungseinschränkungen nicht zu vertreten haben.

§ 7. Buchungsanfragen und Sofortbuchungen

(1) Der Anbieter entscheidet eigenverantwortlich, ob seine Leistungen als unverbindliche Anfrage oder als Sofortbuchung über das Portal angeboten werden.

(2) Bei Buchungsanfragen ist der Anbieter verpflichtet, innerhalb der im Portal vorgesehenen Frist zu reagieren. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, kann die Anfrage automatisch verfallen.

(3) Bei Sofortbuchungen ist der Anbieter verpflichtet, die im Inserat dargestellte Leistung entsprechend den veröffentlichten Bedingungen bereitzuhalten und ordnungsgemäß zu erbringen.

(4) Der Anbieter ist verpflichtet, Buchungen und Anfragen sorgfältig, zügig und zuverlässig zu bearbeiten.

§ 8. Preise, Zahlungen und Vergütung gegenüber Spreewald Info

(1) Die Preise der Leistungen gegenüber Gästen legt der Anbieter selbst fest, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist.

(2) Der Anbieter ist verpflichtet, gegenüber Verbrauchern Endpreise anzugeben und alle gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile sowie verpflichtende Zusatzkosten transparent auszuweisen.

(3) Zahlungen des Gastes für die gebuchte Leistung erfolgen grundsätzlich unmittelbar an den Anbieter. Spreewald Info vereinnahmt keine Zahlungen für die vermittelten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(4) Für die Nutzung des Portals und die vereinbarten Leistungen von Spreewald Info schuldet der Anbieter die vereinbarte Vergütung gemäß Preisliste, Angebot oder Leistungsbeschreibung.

(5) Sämtliche Zahlungen an Spreewald Info sind mit Rechnungsstellung sofort fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wiederkehrende Entgelte im Voraus für die jeweilige Vertragsperiode zu zahlen.

(6) Schecks, Lastschriften, Überweisungen oder sonstige Zahlungsmittel gelten erst mit endgültiger Gutschrift als Zahlung.

(7) Soweit Gutscheine über das Portal dargestellt oder technisch vermittelt werden, erfolgt die Vereinnahmung von Zahlungen für die dem Gutschein zugrunde liegende Leistung grundsätzlich nicht durch Spreewald Info, sondern unmittelbar durch den Anbieter, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich ein abweichendes technisches Abwicklungsmodell schriftlich vereinbart wurde. Auch in diesem Fall bleibt der Anbieter alleiniger Leistungserbringer gegenüber dem Gast.

§ 9. Zahlungsverzug

(1) Befindet sich der Anbieter mit fälligen Zahlungen gegenüber Spreewald Info in Verzug, ist Spreewald Info berechtigt, nach vorheriger Mahnung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist seine Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, Inserate vorübergehend zu deaktivieren oder den Zugang zu sperren.

(2) Weitergehende gesetzliche Ansprüche von Spreewald Info, insbesondere auf Verzugszinsen und Schadensersatz, bleiben unberührt.

(3) Bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen werden sämtliche Forderungen von Spreewald Info sofort fällig.

§ 10. Rechtliche Verpflichtungen des Anbieters

(1) Der Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass seine angebotenen Leistungen und Inserate sämtlichen auf ihn anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

(2) Dies betrifft insbesondere:

- Gewerbe- und Berufsrecht,

- Preisangabenrecht,

- Steuerrecht,

- Datenschutzrecht,

- Wettbewerbsrecht,

- Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrechte,

- ggf. gaststätten-, touristik-, miet-, ordnungs- oder kommunalrechtliche Vorschriften.

(3) Der Anbieter hat selbst zu prüfen, ob für seine Leistungen Genehmigungen, Anzeigen, Registrierungen, Versicherungen oder sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen erforderlich sind.

(4) Hinweise von Spreewald Info zu rechtlichen Rahmenbedingungen stellen keine Rechtsberatung dar.

§ 11. Unzulässige Nutzung

(1) Der Anbieter darf die von Spreewald Info zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen, Inseratsflächen, Datenbanken, Formulare, Domains oder Serverkapazitäten nicht für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke nutzen.

(2) Unzulässig sind insbesondere:

- Marken-, Urheber-, Design-, Wettbewerbs- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen,

- irreführende oder falsche Angaben zu Leistungen,

- beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen,

- Spam oder unaufgeforderte Werbung,

- rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten,

- jugendschutzwidrige, pornografische, extremistische oder gewaltverherrlichende Inhalte,

- Schadsoftware, Hacking, Port-Scanning, DDOS-Angriffe oder sonstige Eingriffe in technische Systeme,

- Inhalte oder Handlungen, die die technische Infrastruktur von Spreewald Info, Dritten oder anderen Nutzern beeinträchtigen.

(3) Es ist dem Anbieter untersagt, das Portal in einer Weise zu nutzen, die geeignet ist, Gäste gezielt aus dem Portal herauszuführen, sofern dies gegen die vereinbarten Plattformregeln oder die berechtigten Interessen von Spreewald Info verstößt.

§ 12. Bilder, Texte, Inhalte und Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter versichert, dass er über alle Rechte an den von ihm hochgeladenen oder zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und berechtigt ist, diese auf dem Portal nutzen zu lassen.

(2) Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Beschreibungen, Lagepläne und sonstige Inhalte.

(3) Der Anbieter räumt Spreewald Info an den von ihm bereitgestellten Inhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, auf die Vertragsdauer begrenztes Recht ein, diese Inhalte zum Betrieb, zur Darstellung, Bewerbung und technischen Verbreitung der Inserate und des Portals zu nutzen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und hierfür technisch zu bearbeiten.

(4) Der Anbieter bleibt im Übrigen Rechteinhaber seiner Inhalte.

(5) Spreewald Info ist berechtigt, an geeigneter Stelle übliche Urheber- oder Quellenvermerke sowie technische Kennzeichnungen anzubringen, soweit dies für den Betrieb des Portals erforderlich ist.

§ 13. Freistellung

(1) Spreewald Info übernimmt keine Haftung für Inhalte, die von Anbietern oder sonstigen Dritten auf dem Portal eingestellt, übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Verletzungen von Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten Dritter.

(2) Der jeweilige Anbieter ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte wirksam eingeholt wurden.

(3) Wird Spreewald Info von Dritten wegen behaupteter oder tatsächlicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Inhalten eines Anbieters in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Anbieter, Spreewald Info auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst insbesondere:

- Abmahnkosten,

- Gerichts- und Anwaltskosten,

- Schadensersatzforderungen,

- sowie sonstige Aufwendungen der Rechtsverteidigung.

§ 14. Stornierungen, Beschwerden und Gästekontakt

(1) Die Plattform stellt dem Anbieter eine technische Infrastruktur zur Übermittlung von Stornierungen zur Verfügung. Die Plattform handelt insoweit ausschließlich als Erklärungsbote und wird nicht Vertragspartei im Verhältnis zwischen Anbieter und Gast.

Der Anbieter ist verpflichtet, klare und rechtlich zulässige Stornierungsbedingungen festzulegen und im Inserat oder im Buchungsprozess darzustellen.

(2) Reklamationen, Gewährleistungsansprüche, Minderungen, Rückzahlungen und sonstige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Gast sind vom Anbieter eigenverantwortlich zu bearbeiten.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, auf Beschwerden von Gästen in angemessener Zeit zu reagieren und an einer sachgerechten Klärung mitzuwirken.

(4) Dies gilt entsprechend für Reklamationen, Rückabwicklungen, Beanstandungen und Einlösungsfragen im Zusammenhang mit Gutscheinen. Der Anbieter ist verpflichtet, derartige Anliegen eigenverantwortlich und zügig zu bearbeiten.

(5) Die Provision bemisst sich nach der tatsächlich vom Anbieter geschuldeten und durchsetzbaren Vergütung gegenüber dem Gast. Im Falle einer Stornierung ist maßgeblich, ob und in welcher Höhe der Anbieter eine Vergütung (insbesondere Stornogebühren) beanspruchen kann.

(6) Der Anbieter ist verpflichtet, der Plattform alle für die Abrechnung relevanten Informationen, insbesondere zu Stornierungen und daraus resultierenden Forderungen, vollständig und zutreffend zur Verfügung zu stellen.

§ 15. Gutscheine

(1) Spreewald Info kann dem Anbieter die Möglichkeit einräumen, über das Portal Gutscheine für einzelne, konkret bezeichnete Leistungen anzubieten. Hierbei handelt es sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ausschließlich um leistungsbezogene Gutscheine für eine bestimmte Leistung eines bestimmten Anbieters und nicht um frei einsetzbare Wertgutscheine für beliebige Leistungen oder mehrere Anbieter.

(2) Der Anbieter bleibt auch im Zusammenhang mit Gutscheinen alleiniger Vertragspartner des Gastes hinsichtlich der im Gutschein bezeichneten Leistung. Spreewald Info wird insoweit ausschließlich als technischer Dienstleister und Vermittler tätig und übernimmt weder eine eigene Leistungspflicht noch eine eigene Zahlungs- oder Einlösungsgarantie.

(3) Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Einrichtung eines Gutscheins vollständige, zutreffende und transparente Angaben zu machen. Dies betrifft insbesondere:

- die konkret vom Gutschein erfasste Leistung,

- den Anbieter, bei dem der Gutschein eingelöst werden kann,

- die Einlösebedingungen,

- die Gültigkeitsdauer,

- etwaige saisonale, terminliche oder kapazitätsbezogene Einschränkungen,

- Ausschlüsse einer Barauszahlung,

- Regelungen zu Preisänderungen, Nachzahlungen oder Zusatzleistungen.

(4) Gutscheine dürfen nur für Leistungen eingestellt werden, die vom Anbieter tatsächlich und rechtlich zulässig angeboten werden und deren Verfügbarkeit der Anbieter im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten gewährleisten kann.

(5) Der Anbieter ist verpflichtet, Gutscheine so auszugestalten, dass für den Gast klar erkennbar ist, dass

- der Gutschein nur beim jeweiligen Anbieter,

- nur für die konkret bezeichnete Leistung,

- und nur nach Maßgabe der ausgewiesenen Bedingungen

eingelöst werden kann.

(6) Sofern im Gutscheinmodell vorgesehen ist, dass die Rechnungstellung und/oder Ausstellung des Gutscheins zunächst durch den Anbieter selbst erfolgt, ist der Anbieter verpflichtet, diese ordnungsgemäß, unverzüglich und unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen.

(7) Sofern Spreewald Info dem Anbieter künftig technische Funktionen zur digitalen Einlösung von Gutscheinen zur Verfügung stellt, ist der Anbieter verpflichtet, die im Portal vorgegebenen technischen und organisatorischen Abläufe zu beachten. Der Anbieter darf Gutscheine nur entsprechend den im System vorgesehenen Einlöseprozessen annehmen und bearbeiten.

(8) Der Anbieter ist verpflichtet, Gutscheine nur im Rahmen der jeweils ausgewiesenen Einlösebedingungen einzulösen. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes an den Gast erfolgt nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

(9) Sofern ein Gutschein für eine bestimmte Leistung gilt und der Gast abweichende oder zusätzliche Leistungen, andere Reisezeiträume, saisonal abweichende Termine oder sonstige Erweiterungen wählt, ist der Anbieter berechtigt, eine entsprechende Nachberechnung oder Zuzahlung zu verlangen, sofern hierauf im Gutschein oder in den Einlösebedingungen hingewiesen wurde.

(10) Der Anbieter ist verpflichtet, die rechtlich zulässige Gültigkeitsdauer des Gutscheins zu beachten und diese gegenüber dem Gast transparent auszuweisen. Sofern keine anderweitige wirksame Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(11) Wird eine mit Gutschein in Anspruch genommene Leistung storniert, richten sich die Rechtsfolgen nach den im Verhältnis zwischen Anbieter und Gast vereinbarten Stornierungsbedingungen sowie den für den jeweiligen Gutschein geltenden Einlösebedingungen. Der Anbieter ist verpflichtet, diese Bedingungen klar und transparent darzustellen.

(12) Der Anbieter trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit, steuerliche Behandlung, buchhalterische Erfassung und inhaltliche Ausgestaltung der von ihm angebotenen Gutscheine, soweit Spreewald Info nicht ausdrücklich schriftlich eine weitergehende Verantwortung übernommen hat. Dies betrifft insbesondere die Einordnung als leistungsbezogener Gutschein, die umsatzsteuerliche Behandlung sowie die Einhaltung verbraucherschutzrechtlicher Informationspflichten.

(13) Der Anbieter stellt Spreewald Info von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Anbieter eingestellte oder ausgegebene Gutscheine rechtswidrig ausgestaltet sind, fehlerhafte Angaben enthalten, unzutreffend beworben werden oder gegen steuer-, verbraucher-, wettbewerbs- oder sonstige gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(14) Spreewald Info ist berechtigt, Gutscheinangebote des Anbieters ganz oder teilweise zu sperren, zu deaktivieren oder zu entfernen, wenn,

- Anhaltspunkte für eine rechtswidrige oder irreführende Ausgestaltung bestehen,

- die Einlösung technisch oder organisatorisch nicht ordnungsgemäß gewährleistet ist,

- der Anbieter seinen Pflichten im Zusammenhang mit Gutscheinen nicht nachkommt,

- oder berechtigte Interessen von Gästen, anderen Anbietern oder Spreewald Info dies erfordern.

§ 16. Sperrung und Ausschluss

(1) Verstößt der Anbieter gegen diese AGB, gesetzliche Vorschriften oder sonstige vertragliche Pflichten, ist Spreewald Info berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

(2) Hierzu gehören insbesondere:

- Verwarnung,

- vorübergehende Sperrung einzelner Inhalte oder Inserate,

- vorübergehende Sperrung des Zugangs,

- dauerhafter Ausschluss von der Nutzung,

- außerordentliche Kündigung.

(3) Spreewald Info ist zudem berechtigt und gesetzlich verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen oder den Zugriff darauf zu sperren, sobald Spreewald Info hiervon Kenntnis erlangt.

§ 17. Verfügbarkeit und technische Leistungen

(1) Soweit Spreewald Info dem Anbieter technische Leistungen, Hosting, Datenbank- oder Formularfunktionen zur Verfügung stellt, erfolgen diese nach dem jeweiligen Stand der Technik.

(2) Spreewald Info schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine durchschnittliche technische Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel gilt als ausreichend, ausgenommen Zeiten, die außerhalb des Einflussbereichs von Spreewald Info liegen, insbesondere Störungen des Internets, höhere Gewalt, Wartung, Sicherheitsupdates oder Eingriffe Dritter.

(3) Der Anbieter ist für eigene Datensicherungen und die Sicherung seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich.

§ 18. Gewährleistung und Haftung von Spreewald Info

(1) Spreewald Info haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Spreewald Info nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Spreewald Info haftet insbesondere nicht für:

- den wirtschaftlichen Erfolg der Inserate,

- das Zustandekommen bestimmter Buchungen,

- Pflichtverletzungen des Gastes,

- Inhalte des Anbieters,

- Ausfälle oder Verzögerungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

§ 19. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss.

(2) Soweit Vertragsgegenstand die fortlaufende Bereitstellung von Inseraten, Datenbankeinträgen, Werbeflächen, Speicherplätzen oder sonstigen Dauerschuldleistungen ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Ordentliche Kündigungen richten sich nach der individuell vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten drei Monate zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 20. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Anbieters werden von Spreewald Info vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses, den Betrieb des Portals, die Kommunikation mit Gästen oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

(3) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Spreewald Info.

§ 21. Referenznennung

Spreewald Info ist berechtigt, den Anbieter unter Nennung von Firma, Name, Marke oder Inserat als Referenzkunden zu benennen, sofern der Anbieter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 22. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Spreewald Info.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.